Samstag, 9. Januar 2016

Was ist das?

Zunächst der Sachverhalt, wie »DiePresse« ihn schildert:
Ein Mann war am ersten Jahrestag des "Charlie Hebdo"-Attentats in eine Polizeiwache eingedrungen. Er wurde von Beamten erschossen.
 (DiePresse.com)
Am heutigen ersten Jahrestag des Anschlags auf die französische Satirezeitung "Charlie Hebdo" hat ein Mann ein Polizeirevier im Norden von Paris attackiert und wurde von Beamten erschossen. Der mit einem Messer oder Beil bewaffnete Angreifer trug eine Sprengstoffgürtel-Attrappe und soll "Allahu Akbar" (Gott ist groß) geschrien haben, wie das französische Innenministerium mitteilte.
Berichten französischer Medien zufolge wurde er mittlerweile identifiziert. Der 20-Jährige soll im Zusammenhang mit einem gemeinschaftlichen Raub 2013 in Südfrankreich polizeibekannt sein. Als Geburtsort wird Casablanca in Marokko genannt, wie die französische Nachrichtenagentur AFP berichtete.

Sprengstoffgürtel erwies sich als Attrappe

Der Angriff galt einem Polizeirevier im Problemviertel "Goute d'Or" im 18. Arrondissement, unweit des Touristenviertels Montmartre. "Ein Mann hat am Donnerstagmorgen versucht, am Empfang des Kommissariats einen Polizisten anzugreifen, bevor er von Schüssen getroffen wurde", sagte ein Sprecher des Innenministeriums der Nachrichtenagentur AFP. Ein vermeintlicher Sprengstoffgürtel, den der Mann trug, erwies sich als Attrappe.
Also, nochmals: Was ist das? Nun, das kommt ganz darauf an, wen man fragt. 

Der gewiegte Strafjurist wird von »schuldbefreiender Putativnotwehr« des Polizisten sprechen. 

Die »Hetzer des rechten Mobs« (bzw. was von linken Gutmenschen dafür gehalten wird) werden es lapidar als »Einer von den Verbrechern weniger, der herumläuft!« abhaken. 

Und der gelernte Österreicher antwortet (trotz des Nicknames »King Salomon« vermute ich hier einen solchen — Wiener Schmäh ist halt unschlagbar!) auf die Frage: »Was ist das?« — mit einem klaren
bei uns undenkbar
der Polizeibeamte bekäme ein Strafverfahren, eine monatelange Untersuchung, möglicherweise auch eine Verurteilung, weil er den Rufer, nicht
a) angesprochen und zur Ruhe aufgefordert hätte
b) ihn auf mögliche Konsequenzen hingewiesen hätte, die sein lautstarkes Rufen nach sich ziehen könnte
c) ihn verwarnt
d) ein Strafmandat ausgestellt
e) sich mit dem Messer verletzen lassen müssen
f) den Pfefferspray benützen
g) laut um Hilfe rufen
h) mit der Pistole herumfuchteln
i) in die Luft schießen
j) in Ruhe auf ein Bein zielen
k) einmal schießen und danach sofort Erste Hilfe leisten
l).....
Wien, wörtlich ...

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Die fachlich korrekte Vorgangsweise ist übrigens: immer in die Körpermitte schießen (wegen der höheren Trefferwahrscheinlichkeit), und zwar so oft, bis der Täter sich nicht mehr rührt.

FritzLiberal