Freitag, 9. Dezember 2011

Ein Mann

... also ein irgendein Mann, ganz anonym und an und für sich, hat vor kurzem in Wien seine Frau mit einem Küchenmesser erstochen. Stand so im ORF-Teletext, sogar mit Altersangabe (37). Ohne weitere Angaben. Zum Mann nämlich. Sonst jede Menge, über die Kinder, die zusehen mußten, und daß die Frau ihren schweren Verletzungen im Spital erlag. Aber über den Mann nur, daß er 37-jährig ist. Der ORF wird schon wissen, warum — oder nein, vielmehr: er weiß es ganz genau ... ... weil nämlich in der Aussendung der Bundespolizeidirektion Wien folgendes stand:
Gestern um ca. 17.25 Uhr waren Sinan M. und seine Ehefrau bei Verwandten in der Dieselgasse zu Besuch und aßen zu Abend. Plötzlich stand der 37-Jährige auf, holte ein Küchenmesser aus der Küche und stach ohne vorangegangenen Streit auf seine Frau ein. Die 29-Jährige erlitt mehrere Bauch- und Rückenstiche und musste mit lebensgefährlichen Verletzungen in ein Spital gebracht werden, wo sie in der Nacht verstarb. Der Beschuldigte stellte sich nach einem kurzen Fluchtversuch in einer Polizeiinspektion in Wien - Favoriten. Sinan M. war Ende 2007 aus Österreich ausgereist. Gegen ihn besteht aufgrund gerichtlicher Verurteilungen ein aufrechtes Aufenthaltsverbot. Am Sonntag war er rechtswidrig wieder nach Österreich eingereist und hatte bei seiner Ehefrau und den vier Kindern im Alter von 5-10 Jahren gewohnt. Die Beschuldigteneinvernahme ist derzeit im Gange. M. ist geständig die Tat begangen zu haben. Als Motiv gibt er Eifersucht an.
Aber wir wissen: Österreich ist ein Einwanderungsland. Ohne den türkischen Beitrag zu unserer Wirtschaft wäre Österreich nicht konkurrenzfähig. Und der Islam gehört zu unserer Kultur. Doch die Österreicher sind ausländerfeindlich und eh alle Nazis ...

In Deutschland wird eine Grünabgeordnete, die im niedersächsischen Landtag den Innenminister untergriffig des Verfassungsbruchs und der Unmenschlichkeit bezichtigt, von einer erbosten Fraktionskollegin des Ministers mit dem Zwischenruf »Am besten schieben wir Sie ab!« bedacht. Die grüne Rednerin ist Filiz Polat, 33-jährig, in Niedersachsen geboren und gehört laut dem Hamburger Morgenblatt »dem Netzwerk türkeistämmiger Mandatsträgerinnen an«. So jemanden abschieben zu wollen (auch rein rhetorisch) ist natürlich ein Sakrileg, das trotz unverzüglicher Entschuldigung seitens der Zwischenruferin postwendend wie folgt instrumentalisiert wird:
Die Grünen-Fraktion beantragte trotz der Entschuldigung eine Sondersitzung des Ältestenrates. Es bestehe ein Unterschied zwischen der Verwendung sogenannter nichtparlamentarischer Begrifflichkeiten oder persönlicher Beleidigungen und rassistisch diskriminierender Angriffe, heißt es in einem Antrag der Grünen auf Einberufung des Gremiums.

Der Ältestenrat müsse klären, wie sich das Parlament bei „Alltagsrassismus in unseren eigenen Reihen“ positionieren wolle.

Der Vorsitzende der Linke-Fraktion, Hans-Henning Adler, forderte Pieper zum Mandatsverzicht auf. Die Äußerung sei kein Kavaliersdelikt, das man durch eine Entschuldigung ungeschehen machen könne. „Sie spiegelt eine beängstigende Geisteshaltung wider, denn aus ihr spricht Rassismus, der aus der Mitte der CDU-Fraktion kommt“, sagte Adler.
Das mit der beängstigenden Geisteshaltung kann ich durchaus nachvollziehen, nur eben nicht bezüglich der Zwischenruferin, sondern gegenüber dem linken Adler. Auch Linke sollten wissen, daß das Mandat eines Abgeordneten frei ist (wenigstens in der Theorie), und deshalb Äußerungen in Parlamentsdebatten keiner Strafverfolgung unterliegen (höchstens einem Ordnungsruf durch den Präsidenten). Sie sind daher kein Delikt — mithin auch kein Kavaliersdelikt. Mal davon abgesehen, daß ein Herr Adler von der Links-Fraktion über Kavaliersdelikte zu urteilen schon mangels persönlicher Voraussetzungen eher unzuständig sein dürfte ...

Interessant auch, daß zwar linke selbsternannte Gutmenschen sich über den (ersichtlich nicht ernstgemeinten), rein juristisch als verfassungswidrig zu bezeichnenden Vorschlag, jemanden abzuschieben, alterieren, jedoch die Textierung des Antrages der Linken (nämlich: »Abschiebepraxis in Niedersachsen - menschenrechtswidrig und inhuman. Wann zieht Innenminister Schünemann persönliche Konsequenzen?«) keineswegs thematisiert wird.

Doch wer einen schnellen Zwischenruf mit der Gewichtigkeit eines förmlichen Staatsaktes bewertet, der muß auch einen — zweifellos längere Zeit vorbereiteten! — parlamentarischen Antrag so bewerten.

Der Vorwurf an einen Minister, er handle »menschenrechtswidrig und inhuman« unterstellt diesem mithin ein strafbares Verhalten (»Abschiebepraxis« kann nur so interpretiert werden, nämlich i.S.v. »gesetzwidrige Praxis«). Da die Menschenrechtskonvention bekanntlich Bestandteil der deutschen Rechtsordnung ist (und zwar im Verfassungsrang), und der Vorwurf »inhuman« zu handeln, in diesem Antrag wenigstens nicht hinreichend klar abgrenzt, ob damit ggf. auch ein Vorwurf wegen eines »Verbrechens gegen die Menschlichkeit« oder ähnlichem erhoben wird, fragt sich: können Linke unsubstantiiert und völlig sanktionslos, ja unter dem Beifall der Systempresse einen CDU-Minister als Kriminellen bezeichnen (denn das wäre die logische Folge des Vorwurfs der Menschenrechtswidrigkeit und Inhumanität), wogegen ein Zwischenruf in einer Debatte schon zum Rücktritt der kecken Zwischenruferin führen muß — weil sie sich erfrechte, eine Grünmandatarin, die dem »Netzwerk türkeistämmiger Mandatsträgerinnen« angehört, für gesinnungsmäßig eher keine Bereicherung Deutschlands zu halten, und sie sich daher woanders hin zu wünschen?

Ist die Untergriffigkeit, mit der die Linke einen Minister mit Bedacht kriminalisiert und seinen Rücktritt einfordert wirklich ethisch hochwertiger als der Zuruf, jemanden in die Türkei schicken zu wollen, wenn diese Person selbst sich als Teil eines türkeistämmigen Netzwerks betätigt? Mit einem Wort: gilt politische Korrektheit nur in eine Richtung?

Die Frage zu stellen, heißt, sie zu beantworten ...

4 Kommentare:

Der Herr Alipius hat gesagt…

Och menno! Mit dem letzten Satz Ihres Beitrages haben Sie mich nun des Vergnügens beraubt, die davor gestellte Frage mit einem eindeutigen "JA!" beantworten zu können...

Le Penseur hat gesagt…

@Don Alipio:

How did you guess?!

Klapauzius hat gesagt…

So ist das eben: Alle sind gleich, doch manche sind gleicher.

Nescio hat gesagt…

Ich bin ja neugierig, zu welcher "Strafe" unser kultureller Schatz verurteilt wird. Ein Autochthoner kriegt für sowas Lebenslänglich. Plus anschließende Sicherungsverwahrung ("Unterbringung") bis an sein Lebensende, das wird seit einigen Jahren routinemäßig als Zusatz verhängt.

Bei unserem kulturellen Schatz wird natürlich der Migrationsbonus zu berücksichtigen sein. Wie schon in ähnlichen Fällen: http://www.strafverteidiger-friis.at/gericht-messerstiche-auf-scheidungswillige-allgemein-begreiflich/
Richter Andreas Böhm ist natürlich, wie jeder Beamter, auch vorauseilend den Mächtigen im Hintergrund zu Diensten. Ist gut für seine Karriere.
Falls Sie einmal das Pech haben sollten, als autochthoner Angeklagter vor Richter Böhm zu stehen, müssen Sie bedenken: Den Bonus, den der Migrant von seiner Strafe abgezogen bekommt, muß dafür der Autochthone drauf geschlagen bekommen. Ausgleichende Gerechtigkeit. Oder so ähnlich.
Ach ja, der Usbeke, der im 18. Bezirk einen kleinen inländischen Buben auf dem Zebrastreifen vor der Volksschule totgefahren hat (ein Schülerlotse und einige andere Kinder konnten gerade noch zur Seite springen)muß jetzt, sagt die zweite Instanz, gar nicht ins Gefängnis:

http://www.oe24.at/oesterreich/chronik/8-Jaehrigen-totgefahren-Berufungsgericht-hebt-Haftstrafe-auf/46449698

Die verhängte Geldstrafe wird wohl auch "uneinbringlich" sein, um was wetten wir?
Der Ärmste hat ja sicher kein Geld, denn die Reparatur an der Frontpartie seines schwarzen Mercedes hat so viel Geld gekostet...

Achja, Entzug der Lenkerberechtigung? Auto fährt er natürlich weiterhin (ich weiß es, ein Freund von mir kennt ihn vom Fitnessclub). Wer sollte ihn daran hindern? Wer das versucht, kann doch nur ein Rassist sein.